Tarif

Allgemeines

Seit dem 1. Juni 2004 unterstehen Leistungserbringer im Bereich Zahnmedizin der Preisanschreibepflicht. Dies wird von der Zahnärztegesellschaft nicht unterstützt, da die Bekanntgabe des so genannten Taxpunktwertes (der Begriff wird unten noch genauer erklärt) wenig aussagekräftig ist. Sämtliche bisher durchgeführten Ermittlungen über die "Preise" von Zahnärzten beruhen auf diesem Taxpunktwert. Er dient als Grundlage für periodisch wiederkehrende Artikel in der Boulevardpresse und ist überhaupt nicht aussagekräftig für das Preisniveau einer Praxis!

Trotzdem wurde der Taxpunktwert bei uns schon immer bekannt gegeben und ist zusätzlich auf jeder Rechnung offen vermerkt. Er kann aber in keinem Falle eine individuelle Planung und einen Kostenvoranschlag ersetzen.

Allfällige zusätzlichen Fragen werden wir Ihnen gerne mündlich beantworten oder Sie können sich im Kapitel FAQ weiter informieren! In den meisten Fällen lohnt es sich aber, die Praxis aufzusuchen und die Problematik unter vier Augen zu besprechen, da es oft mehrere Lösungen für einen spezifischen Fall gibt!