Rechnungsbetrag

Wie kommt der Rechnungsbetrag zustande?

Der Rechnungsbetrag für eine zahnärztliche Leistung (z.B. die Befundaufnahme bei einem Notfallpatienten) ist die Multiplikation aus der Taxpunktzahl für die betreffende Leistung mit dem Taxpunktwert 1.

Der Rahmen der Taxpunktzahl ist von der Standesorganisation für jede einzelne zahnärztliche Leistung vorgeschrieben. Er liegt bei unserem Beispiel der Befundaufnahme zwischen 62.20 und 84.20 Punkten, mit einem für SUVA und Versicherungsleistungen vorgeschriebenen Wert von 73.20 Punkten. Dieser SUVA-Wert ist meistens ein Durchschnittswert und wird von den meisten Zahnarztpraxen - auch von uns - verwendet. Der Wert kann je nach Schwierigkeitsgrad und relativen Dauer einer Behandlung individuell angepasst und erhöht werden.

Der Taxpunktwert ist die momentan heiss diskutierte Zahl. Auch hier gibt es einen Rahmen, wobei der SUVA-Wert neu bei 1.0 liegt und der oberste Ansatz bei ca 1.90. Er ist in der Regel für die verschiedenen Mitarbeiter einer Praxis konstant. Folgende Umstände können von der einzelnen Praxis für das Festlegen dieses Wertes berücksichtigt werden:

  • örtliche Verhältnisse (Stadt- oder Landpraxis)
  • Betrieblicher Aufwand einer Praxis (z.B. Hygienestandard, technische Geräte etc.)
  • Weiterbildungsniveau der Praxismitglieder

In unserem Bespiel kostet die Befundaufnahme beim Notfallpatienten 73.20 Punkte x 1.20 =  87.85 Fr. Im Extremfall kann für die gleiche Behandlung 84.20 x  1.90  = 160.- Fr. verrechnet werden.